AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

  1. Geltungsbereich

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit „Ralf-Patrick Kepplinger – Twenty Mountain Pictures“ (im Folgenden “TMP” genannt). Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

 

  1. Vertragsabschluss

Auf Basis einer mündlichen, schriftlichen oder online gestellten Anfrage erstellt TMP ein Angebot zur Erbringung der gewünschten Dienstleitungen. Angebote sind immer unverbindlich und kostenlos.
Der Vertrag kommt durch eine mündliche oder unterzeichnete schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande, die entweder per E-Mail, Brief, Fax oder persönlich übermittelt werden kann.

 

  1. Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

TMP ist bemüht, die vereinbarte Dienstleistung auf Grund ihrer Berufserfahrung und technischen Möglichkeiten bestmöglich im Sinne des Kunden durchzuführen und ein hochwertiges Endprodukt zu liefern. Anregungen und Wünsche des Kunden werden im Vorfeld gerne aufgenommen und nach Möglichkeit von TMP umgesetzt. Sollte der Auftraggeber mit dem Endprodukt dennoch nicht zufrieden sein so muss dies dem Auftragnehmer (TMP) unverzüglich mitgeteilt werden. TMP gewährt dem Auftraggeber dann eine einmalige kostenlose Überarbeitung des Endproduktes im Rahmen der Möglichkeiten und möglichst nach den Wünschen des Auftraggebers. Werden danach noch weitere Änderungen bzw. Neugestaltungen gewünscht, so werden diese dem Auftraggeber in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Werden innerhalb von 20 Tagen nach Fertigstellung des jeweiligen Auftrages vom Auftraggeber keine Reklamationen bekanntgegeben, gelten die Leistungen von TMP im vollen Rahmen als anerkannt.

TMP ist bemüht das fertige Produkt (je nach Auftragslage) möglichst rasch und zeitnah fertig zu stellen und es dem Auftraggeber danach umgehend zu übermitteln. Wurde im Vorfeld kein fixer Abgabetermin schriftlich festgelegt, so hat der Auftraggeber kein Recht nachträglich einen bestimmten Liefertermin einzufordern.

Das Endprodukt wird nach branchenüblichen Standards produziert und je nach Absprache online, auf hochwertigen USB-Sticks bzw. DVD- oder BluRay Rohlingen geliefert. TMP testet die Medien auf verschiedenen handelsüblichen Set-Top-Playern, TV’s bzw. PC’s, die Kompatibilität mit ALLEN Wiedergabegeräten, insbesondere jenen des Auftraggebers, kann aber nicht garantiert werden. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten übernimmt TMP keine Haftung.

Sollte das Endprodukt bei der Lieferung beschädigt sein, bietet TMP kostenlosen Ersatz.

TMP haftet nicht für Videomaterialien und Speichermedien, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für solche Materialien und Medien müssen immer vom Auftraggeber bereitgestellt werden! (siehe Punkt 9)

Die Haftung ist grundsätzlich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

 

  1. Leistungen und Honorar

Bei Auftragserteilung ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung auf das beauftragte Auftragsvolumen zu leisten, der Restbetrag ist bei Lieferung des Endproduktes bzw. unmittelbar nach Rechnungslegung fällig. Genaue Vereinbarungen laut Auftragsbestätigung.

 

  1. Storno

Wird der Auftrag vom Auftraggeber nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung wieder storniert sind folgende Entschädigungen zu leisten:

bis 3 Monate vor dem Dreh: 25 % des Gesamtbetrages
zw. 3 und 1 Monate vor dem Dreh: 50 % des Gesamtbetrages
weniger als 30 Tage vor dem Dreh: 80% des Gesamtbetrages
Sollte eine kurzfristige Stornierung erwiesenermaßen auf Grund höherer Gewalt oder nachweisbarer persönlicher Schicksalsschläge erfolgen, so wird von TMP keine Stornogebühr verrechnet.

 

  1. Zahlungsverzug

Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn diese nicht innerhalb von 10 Tagen ab vereinbartem Termin bzw. Rechnungslegung erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden von TMP ab der 2. Zahlungserinnerung 4 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

 

  1. Ausfall

Kann der Auftrag seitens TMP (aufgrund von Krankheit, Unfällen, höherer Gewalt, etc.) nicht erfüllt werden, so wird sich TMP redlich bemühen ein gleichermaßen qualifiziertes Ersatzteam zu stellen bzw. eine andere Filmproduktionsfirma zu vermitteln. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird der Auftrag storniert und die Anzahlung vollständig refundiert. Der Auftraggeber hat allerdings keinen Anspruch auf Schadenersatz.

 

 

 

  1. Nutzungsrecht

Das Endprodukt bleibt bis zur Lieferung Eigentum von Twenty Mountain Pictures. Durch die Lieferung und Begleichung aller Forderungen wird dem Auftraggeber das Bildrecht für das Endprodukt übertragen. Für die Art und Weise der weiteren Verwendung durch den Auftraggeber übernimmt TMP keinerlei Verantwortung und ist von diesem auch schadlos zu halten. Der Auftraggeber hat keinerlei Anrecht auf die Rohdaten bzw. das produzierte Rohmaterial. Dieses verbleibt ausnahmslos im Besitz von TMP und wird nach Erfüllung des Auftrages je nach Speicherbedarf vernichtet.
(Ausnahmen von dieser Regel bedürfen einer schriftlichen Bestätigung!)

TMP behält sich allerdings das Recht vor, Teile des Materials zu Präsentations- und Werbezwecken in eigener Sache zu nutzen, sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

 

  1. Anmietung bzw. Nutzung von Equipment

Wird vom Auftraggeber Equipment der Firma Twenty Mountain Pictures in Eigenverantwortung verwendet, d.h. wird dieses Equipment vom Auftraggeber angemietet bzw. von TMP dem Auftraggeber zur eigenen Verwendung überlassen, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur großmöglichsten Sorgfalt bei der Verwendung.
Für gestohlenes bzw. mutwillig oder fahrlässig beschädigtes Equipment übernimmt der Auftraggeber uneingeschränkte Haftung!

 

  1. Verpflichtungen & Rechte Dritter

Twenty Mountain Pictures arbeitet ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags, welcher die filmische Dokumentation der Veranstaltung umfasst. Es wird ausschließlich für den Auftraggeber gearbeitet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personenrechte und Drehgenehmigungen für die vereinbarten Drehorte einzuholen, sofern diese notwendig sind und hat sicherzustellen, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

TMP ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen, und haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte und deren Verwendung.

Für jegliches Bild-, Foto-, Video-, Ton- und Musik-Material, das vom Auftraggeber TMP für die Verwendung im Endprodukt zur Verfügung gestellt wird, übernimmt der Auftraggeber die Einholung bzw. Abklärung der Nutzungsrechte.

 

 

  1. Unterstützung & Datenschutz

TMP wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit TMP alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrags benötigten Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen. Sowohl TMP als auch der Auftraggeber verpflichten sich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, alle Informationen, die sich aus der Vertragsabwicklung ergeben, vertraulich zu behandeln.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Klagenfurt am Wörthersee

Stand: Februar 2022